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Bildung des Ev.-Luth. Kirchspiel Zschopau


Liebe Kirchgemeinden,

auf der Vorderseite dieser kleinen Informationsbroschüre sehen Sie die 10 Kirchen der Gemeinden, die sich das gesamte Jahr 2020 gemeinsam auf den Weg machen. Das Ziel ist die Bildung eines Kirchspiels zum 1. Januar 2021.

Sie haben jeweils von Ihren Gemeindevertretern immer wieder Informationen zur Strukturreform in unserer Landeskirche erhalten, die uns Kirchenvorstände seit 2018 sehr stark beschäftigt.

Jetzt wollen wir Sie erstmals gemeinsam informieren.

Hintergründe für die Veränderung

Die Landeskirche stellt regelmäßig Prognosen der Mitgliederzahlen auf. Für die nächsten 20 Jahre wird in Sachsen ein Rückgang von 700.000 auf 416.000 Mitglieder vorhergesagt.

Auch in unseren Gemeinden ist der Rückgang der Kirchgemeindeglieder seit Jahren spürbar und vorläufig müssen wir davon ausgehen, dass dies so weiter geht.

Kleinere Kirchgemeinden bedeuten auch weniger Einnahmen und das wiederum hat Auswirkungen, auch auf Personalstellen. Aus diesem Grund hat die Landessynode ein Strukturgesetz beschlossen, nachdem die Kirchgemeinden nur bei einer bestimmten Mitgliederzahl Anspruch auf Pfarrer-, Kantoren- und Gemeindepädagogenstellen haben.

Der Kirchenbezirk Marienberg hat die Kirchgemeinden in Regionen unterteilt, unsere 10 Kirchgemeinden bilden zusammen die Region Zschopau 2.

Die Zusammenarbeit ist möglich als Schwesterkirchgemeinden, Kirchgemeindebund, Einheitsgemeinde oder Kirchspiel. Jede Form hat ihre Vor– und Nachteile, welche die Kirchvorsteher ein Jahr lang immer wieder geprüft und abgewägt haben. Das war keine leichte Entscheidung für uns alle.

Im Schwesterkirchverhältnis bleibt jede Kirchgemeinde rechtlich selbständig, so wie wir es jetzt sind. In einem Schwesterkirchverhältnis dürfen aber nur 6 Kirchgemeinden sein. Es hätten sich Kirchgemeinden zusammenschließen müssen und dann in das Schwesterkirchverhältnis eintreten.

Für die Einheitsgemeinde hätten sich alle 10 Kirchgemeinden zu einer Gemeinde zusammenschließen und damit jede Selbständigkeit und ihre eigene Rechtsform aufgeben müssen.

Im Kirchgemeindebund bleiben die Kirchgemeinden rechtlich selbständig, geben aber viele Befugnisse an den Kirchgemeindebund ab. Im Kirchgemeindebund dürfen nur 8 Kirchgemeinden zusammen arbeiten. Auch hierfür hätten sich Kirchgemeinden zusammenschließen müssen.

Nach vielen Sitzungen und Überlegungen sind die Kirchenvorstände daher zum Entschluss gekommen, ein Kirchspiel zu bilden:

Kirchspiel - was ist das?

Das Kirchspiel ist eine juristische Person öffentlichen Rechts und damit eine eigenständige Organisation, in der mehrere Kirchgemeinden zusammenarbeiten.

Dabei bleiben die Kirchgemeinden jeweils rechtlich selbständig, geben aber Befugnisse und Zuständigkeiten an das Kirchspiel ab.
Das Kirchspiel wird von einem Kirchenvorstand geleitet, in welchem jeweils ein Mitglied aus jeder Kirchgemeinde vertreten ist. Als Aufgaben obliegen dem Kirchenvorstand die Grundsatzentscheidungen über die Gemeindearbeit, die Aufstellung der Haushalts– und Stellenpläne, die Führung der Mitarbeiter und die Zusammenarbeit mit der Kirchgemeindevertretung vor Ort.

In den Kirchgemeinden selbst organisiert die Kirchgemeindevertretung das Gemeindeleben, achtet auf die regelmäßige Durchführung von Gottesdiensten, den Friedhof und die Erhaltung der Gebäude und Anlagen.

Da die Kirchgemeindevertretung von der gesamten Verwaltungsarbeit entlastet ist, bleibt für die Gemeindearbeit viel mehr Zeit übrig. Das ist eine Chance für die Kirchgemeinden, zukünftig noch mehr Angebote organisieren zu können.

Wie geht der Weg weiter?

Der Strukturausschuss hat einen Vertragsentwurf für die Bildung des Kirchspiels erarbeitet. Dieser Vertrag wurde dem Regionalkirchenamt zur Prüfung eingereicht und wird im Januar 2020 unterschrieben. Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit. Der Sitz des Kirchspiels wird in Zschopau sein.

Das gesamte Jahr 2020 werden wir die Bildung des Kirchspiels vorbereiten.

Dazu gehören unter anderem:
  • Zusammenführung der Verwaltungen, dabei bleiben Sprechzeiten vor Ort erhalten
  • Abstimmung der Pfarrer über die zukünftige Zusammenarbeit, die Kirchgemeinden werden in Seelsorgebezirke aufgeteilt (analog der jetzigen Schwesterkirchgemeinden)
  • Erstellung von Übersichten zu Bauvorhaben in den Kirchgemeinden
  • Organisation der Friedhöfe
  • Planung von gemeinsamen Projekten wie Konzerte, Themenabende, Seminare

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